Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft eine Baugenehmigung in der Regel nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst prüfen Bauherr:innen, ob das geplante Vorhaben grundsätzlich zum geltenden Planungsrecht passt. Dazu gehört vor allem der Blick auf den Bebauungsplan – oder, falls kein Bebauungsplan existiert, auf die Vorgaben nach dem Baugesetzbuch und die Beurteilung nach der jeweiligen Umgebung. Erst darauf aufbauend folgt der Bauantrag: Die Unterlagen werden eingereicht, die zuständige Stelle prüft die bau- und planungsrechtlichen Anforderungen, und am Ende steht die Entscheidung über die Genehmigung oder die Ablehnung. Auch wenn das Verfahren bundesweit ähnlich strukturiert ist, macht der Blick auf das jeweilige Bundesland einen wichtigen Unterschied. Die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO) dient als Orientierung, wie Bauvorhaben grundsätzlich geregelt werden können. Die konkrete Ausgestaltung übernimmt jedoch jedes Bundesland in seiner Landesbauordnung – zum Beispiel beim Umfang verfahrensfreier bzw. genehmigungsfreier Vorhaben, bei den Anforderungen an die Bauvorlagen und bei der Frage, wer als bauvorlageberechtigt gilt. Dadurch kann sich der Ablauf in Details unterscheiden, obwohl die Grundlogik gleich bleibt. Ein weiterer Punkt ist die Praxis vor Ort: Je nach Bundesland können digitale Antragswege verfügbar sein oder die Einreichung erfolgt weiterhin in klassischer Form. Ebenso können die Zuständigkeiten und die Prüfschwerpunkte je nach Verfahrensart variieren. Für Bauherr:innen heißt das: Vor dem Einreichen lohnt sich ein Abgleich mit den Vorgaben des eigenen Bundeslands, damit klar ist, welche Unterlagen benötigt werden und ob das Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig ist. Wichtig: Die Landesbauordnung bestimmt, wie genau das Baugenehmigungsverfahren abläuft. Wer plant, sollte daher frühzeitig prüfen, welche Regeln in dem Bundesland gelten, in dem gebaut wird – und welche Verfahrensart für das konkrete Vorhaben vorgesehen ist. So lassen sich Rückfragen und Verzögerungen vermeiden, die entstehen, wenn Unterlagen oder Zuständigkeiten nicht zum vorgesehenen Verfahren passen. Grundsätzlich gilt aber: Planungsrecht prüfen, Bauantrag stellen, Prüfung und Entscheidung abwarten. Dieses Muster bildet den roten Faden – unabhängig davon, ob das Bundesland eher auf digitale Prozesse setzt oder welche Details im Genehmigungsverfahren im Einzelnen geregelt sind.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Potsdam
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde in Potsdam. Brandenburg nutzt ein eigenes Landesportal, das Virtuelle Bauamt Brandenburg (VBA) - der Rollout auf alle Bauaufsichtsbehörden läuft schrittweise.
Zum Virtuellen Bauamt BrandenburgAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Brandenburg
In Brandenburg sollten Bauherren früh klären, ob das eigene Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei bzw. genehmigungsfrei gilt. Denn auch wenn kein formelles Genehmigungsverfahren läuft, müssen die baurechtlichen Anforderungen eingehalten werden, etwa beim Planungsrecht und bei den Vorgaben zur Ausführung. Praktisch hilft es, die geplanten Maße, die Nutzung und die Lage im Grundstück sauber zu beschreiben, damit die zuständige Stelle bzw. die prüfende Praxis die Einordnung nachvollziehen kann. So vermeiden Sie spätere Rückfragen. Klärung vorab spart Zeit und reduziert Unsicherheiten.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Potsdam.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.